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Sicherheit & Kompetenz

Professinelle Weiterbildung für alle Berufskraftfahrer, vom Anfänger bis zum alten Hasen.

Sicherheit & Kompetenz

Professinelle Weiterbildung für alle Berufskraftfahrer, vom Anfänger bis zum alten Hasen.

Berufskraftfahrer Weiterbildung

35 Std. à 60 Minuten gemäß § 4 BKrfQV

Die Berufskraftfahrerweiterbildung ist ein wichtiger Schritt, um als Kraftfahrer auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Bestimmungen zu bleiben. Sie umfasst praxisorientierte Schulungen zu Themen wie Fahrsicherheit, Ladungssicherung, Verkehrsrecht und umweltbewusstem Fahren. Mit der Weiterbildung erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern verbessern auch Ihre Fahrkompetenz und steigern Ihre beruflichen Chancen. Unsere Schulungen bieten Ihnen flexible Kurszeiten und praxisnahe Inhalte – ideal für Berufskraftfahrer, die ihre Kenntnisse auffrischen und erweitern möchten.

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Häufige Fragen

zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung

FrageAntwort
In welchem Abstand erfolgt die Weiterbildung?

Jede weitere Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu absolvieren (§ 5 Abs. 2 BKrFQG).

Wieviele Stunden umfasst die Weiterbildung?

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten (§ 4 Abs. 2 BKrFQV).

Wer bietet die Weiterbildungen an?

Die Weiterbildung erfolgt durch Teilnahme an einem Unterricht an einer anerkannten Ausbildungsstätte.

Können Teile der Weiterbildung angerechnet werden?

Anzurechnen im Umfang von sieben Unterrichtseinheiten sind die

1.
Ausbildung gemäß Anhang I der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13) für Fahrzeugführer, die zuletzt durch den Beschluss (EU) 2019/1094 (ABl. L 173 vom 27.6.2019, S. 52) geändert worden ist, und
2.
Schulung gemäß Artikel 6 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/625 (ABl. L 95 vom 7.4.2017, S. 1) geändert worden ist.
Wozu dient die Weiterbildung?

Die Weiterbildung dient jeweils dazu, die durch die Grundqualifikation oder die durch die beschleunigte Grundqualifikation vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten. Sie gilt für alle Fahrerlaubnisklassen, für die die Pflicht zur Weiterbildung besteht.